Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Teilnahme am Grevet Harz Camp

  1. Veranstalter

Das Grevet Harz Camp (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) wird ausgerichtet von der
Grevet Harz Camp, Sparenberg & Wächter GbR
Otto-Gildemeister-Str 43, 28209 Bremen
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt).

  • Teilnahmevoraussetzungen
    • Die Teilnahme an der Veranstaltung steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
      • Mindestalter von 18 Jahren (bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich)
      • Ausreichende physische Fitness und gesundheitlicher Zustand, um die geplanten Aktivitäten eigenverantwortlich durchzuführen.
      • Eigene Ausrüstung (Fahrrad, Helm, etc.), die den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
    • Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigt jede:r Teilnehmer:in diese AGB und die enthaltenen Haftungsausschlüsse.
  • Verpflichtungen der Teilnehmer:innen
    • Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, die im Vorfeld der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Informationen zu Ablauf, Routen und organisatorischen Hinweisen durchzulesen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
    • Jede:r Teilnehmer:in bestätigt, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zur Person korrekt sind.
  • Teilnahme auf eigene Verantwortung/Haftung
    • Die Teilnehmer:innen nehmen an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Schäden an Eigentum oder andere Verluste, die während der Veranstaltung auftreten können.
    • Auch wenn ein Mitglied des Organisationsteams anwesend ist oder an einer Ausfahrt teilnimmt, tragen die Teilnehmer:innen weiterhin die volle Verantwortung für ihre eigene Fahrt.
      Das Mitglied des Organisationsteams dient lediglich als Ansprechpartner und unterstützt die Teilnehmer:innen bei organisatorischen Fragen.
    • Der:die Teilnehmer:in erklärt ausdrücklich, mit den Gefahren und Risiken einer Geländeradfahrt vertraut zu sein.
    • Der:die Teilnehmer:in versichert sich ggf. selbst (Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung).
    • Die Haftung für Schäden an Material oder Dritten liegt beim einzelnen Teilnehmer:in. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen und garantiert keine geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn. So ist insbesondere die Haftung für waldtypische Gefahren wie Astbruch, Steinschlag, Fahrspuren etc. ausgeschlossen.
    • Es werden keine medizinische Versorgung, Besenwagen -oder Taxidienstleitungen durch den Veranstalter angeboten.
    • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ggf. verwahrte Gegenstände. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
    • Die Teilnehmenden müssen stets Ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend ihrem fahrerischen Können und ihrer körperlichen Verfassung entsprechend wählen.
  • Route, Abweichungen und Sperrungen
    • Die Teilnehmer erhalten GPX-Tracks als Routenführung. Es kann jedoch notwendig sein, von den vorgegebenen Routen abzuweichen, falls diese blockiert oder gesperrt sind. Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, alternative Wege zu finden und die vorgegebene Strecke eigenverantwortlich anzupassen.
    • Entsprechende Hardware zur eigenständigen Navigation, sowie das Wissen um den Umgang damit wird vorausgesetzt.
    • Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden oder Unfälle, die durch Routenabweichungen oder Hindernisse auf der Route entstehen.
  • Sicherheitsmaßnahmen
    • Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, während der Veranstaltung die geltenden Verkehrsregeln und Gesetze einzuhalten.
    • Die vorgeschlagenen Strecken sind öffentliche Straßen und Wege und nicht für den Verkehr oder unbeteiligte Personen abgesperrt. Die Straßenverkehrs­ordnung, sowie die Waldgesetze der jeweiligen Länder und Bundesländer sind einzuhalten und andere Wegnutzer:innen und Teilnehmer:innen, sowie die Natur sind rücksichtsvoll zu behandeln.
    • Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmer:innen, angemessene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Das Tragen eines Helmes während der Ausfahrten ist Pflicht, reflektierende Kleidung ist empfohlen.
  • Verpflegung
    • Während der Veranstaltung wird den Teilnehmer:innenn Verpflegung angeboten. Der Umfang und die Art der Verpflegung werden vom Veranstalter festgelegt und können je nach Verfügbarkeit und den Gegebenheiten vor Ort variieren.
    • Sofern Teilnehmer:innen spezielle Ernährungsbedürfnisse aufgrund von Allergien, Diäten oder anderen Gründen haben, sind sie verpflichtet, dies dem Veranstalter im Vorfeld mitzuteilen. Der Veranstalter wird sich bemühen, angemessene Rücksicht zu nehmen, kann jedoch nicht garantieren, dass alle speziellen Ernährungsanforderungen erfüllt werden können.
    • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch allergische Reaktionen oder andere Probleme im Zusammenhang mit der Verpflegung entstehen.
  • Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen. Es können sich dennoch Änderungen im Detail ergeben: Wetter, höhere Gewalt oder andere organisatorische Gründe können ebenfalls zu Änderungen des Leistungsangebots führen.
Ansprüche der/s Teilnehmers:ins gegenüber dem Veranstalter entstehen dadurch nicht.

  • Vertragsabschluß
    • Ein Vertrag kann nur zustande kommen, wenn der/die Teilnehmer:in bei Anmeldung, AGB und etwaige weitere Regelments anerkennt. Nach Eingang der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters erhält der/die Teilnehmer:in eine offizielle Anmeldebestätigung mit der der Teilnahmevertrag zustande kommt.
    • Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen und jederzeit frei darüber entscheiden, ob die Anmeldung von einer Einzelpersonen akzeptiert oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
  • Rücktritt/Umbuchung/vorzeitige Abreise/Nichtteilnahme
    • Jede:r Teilnehmer:in hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei wird ein Teil der Teilnahmegebühr für Bearbeitung und Planungsaufwendungen vom Veranstalter einbehalten. Einbehalten werden
      bei Rücktritt bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn, 25 %;
      bei Rücktritt bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn, 60 %;
      bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 75 %;
      danach, 100 %.
      Eine Übertragung der Teilnahme auf eine andere Person ist im Einzelfall nach Entscheidung des Veranstalters gegen eine Umbuchungsgebühr (15 %) möglich.
    • Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei Fernabsatzverträgen über die Teilnahme an unseren Sportveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
      Teilnehmer:innen sind gebeten, eine Startplatzrücktrittsversicherung abzuschließen.
    • Bei Nichtteilnahme oder Abbruch durch den Teilnehmenden, sowie beim vorzeitigen Verlassen einer Tour erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahme­gebühr. Dies gilt ebenfalls, wenn Teilnehmer:innen die Teilnehmervoraus­setzungen nicht erfüllen.
  • Ausfall der Veranstaltung, in Gänze oder in Teilen
    • Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
    • Werden aus den unter 10.1 genannten Gründen nur einzelne Touren abgesagt, besteht kein Anspruch zu einer Rückerstattung, weder in Gänze noch anteilig.
    • Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, bestehen keine Schadenersatzansprüche der:s Teilnehmer(s):in gegenüber dem Veranstalter für Kosten oder entstandene Aufwendungen. Der Teilnehmer kann von seinem Recht auf Rückerstattung gegenüber dem Veranstalter Gebrauch machen, sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
  • Datennutzung/Bildrechte
    • Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
    • Der:die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung ,entstehen vom Veranstalter im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung in allen Medien, insbesonders den Känalen der sozialen Medien, ohne Vergütungsanspruch genutzt werden. Darüber hinaus kann der Veranstalter das Bildmaterial für Promotion weiterer Veranstaltungen nutzen.
      Der:die Teilnehmer:in kann der Verwendung der Bilder jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Alle Werbematerialien und Kampagnen, die sich zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits im Umlauf befinden, dürfen weiterhin verwendet und veröffentlicht werden. Drucksachen müssen erst bei einer Neuauflage geändert werden.
    • Zu weiteren Fragen und Auskünften über die Daten der Teilnehmer:innen oder zum Umgang mit ihnen wenden Sie sich bitte an den Veranstalter.
  • Haftungsausschluss
    • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern während der Veranstaltung entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter.
    • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern durch Dritte während der Veranstaltung zugefügt werden.
  • Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer nur im Rahmen der Veranstaltung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen dazu sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu finden.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

  1. Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit diesen AGB und bestätigen, dass sie auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnehmen.